Sicherheit, die für Sie arbeitet. Ihre Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital. Ihr Beruf und das damit erzielte Einkommen ist die finanzielle Grundlage Ihrer persönlichen und individuellen Lebensgestaltung.
Ohne private Vorsorge folgt der soziale Abstieg Folgende gesetzlichen Regelungen gelten für die Jahrgang - Grenze 1961
Vor 1961 geborene Arbeitnehmer erhalten bei Berufsunfähigkeit - die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 25 % des Nettoeinkommens) - bei einem Durchschnittsverdienst von 2.500 EUR brutto / 1.552 EUR netto nur 388 EUR im Monat
Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 sind noch härter betroffen: - Kein Berufsunfähigkeitsschutz - Jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist zumutbar - Keine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ab 6 Stunden Erwerbsfähigkeit täglich
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