Eine Vielzahl von Menschen haben in Deutschland eine private Krankheitsvollversicherung abgeschlossen. Arbeitnehmer also Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr nicht übersteigt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Es besteht hier nicht die Möglichkeit der privaten Krankheitsvollversicherung.
Wer dennoch Privatpatient sein möchte, oder sich zusätzliche Leistungen sichern will, kann dieses mit einer privaten Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung erreichen. Schon mehr als 7 Millionen Menschen nutzen in Deutschland eine solche Zusatzversicherung. Auch Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung können diese Möglichkeit wählen.
Die private Zusatzversicherung kann Kosten für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich abdecken. Möglich ist alles! Aber: Sinnvoll eingesetzt ist eine Zusatzversicherung eine zufriedenstellende Kostenerleichterung im Krankheitsfall. Ohne dafür einen hohen Beitrag zu zahlen.
Beispiele hierfür sind:
- Zahnzusatz Absicherungen - Heilpraktiker Leistungen - Stationäre Leistungen, freie Wahl des Krankenhaus
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